Hallenübergabe:
Sie wird, während der üblichen Öffnungszeiten (Dienstags Ruhetag!), durch den Pächter der Gaststätte „Pelkumer Treff“ vorgenommen. Der Mieter/die Mieterin meldet sich bitte dort, in der Zeit von 11.00 – 13:00 Uhr, 17:00 - 20.00 Uhr oder nach persönlicher Vereinbarung. Für die übergebenen Schlüssel haftet der Mieter persönlich. Bei Verlust trägt der Mieter die durch den Austausch der Schließanlage entstehenden Kosten. Bei der Übergabe sind etwaige bestehende Mängel oder Beschädigungen zu protokollieren. Die Beseitigung von später festgestellten Mängeln geht zu Lasten des Mieters.
Kaution:
Mit dem Vertragsabschluß muß eine Sicherheitskaution, für evtl. Beschädigungen und vorzeitige Vertragskündigung (Frist bis 6 Wochen vor Veranstaltungstermin), hinterlegt werden. Der Betrag wird mit der Endabrechnung vergütet. Die Kaution beträgt 50 v. H. des Mietpreises.
Speisen und Getränke:
Die Getränke müssen über den Pächter der Gaststätte „Pelkumer Treff“ oder über die Firma
H. Geisler Nachf. Getränke GmbH, Große Werlstr. 25, 59077 Hamm, Tel.: 02381 / 400431, bezogen werden. Beim Bezug der Speisen bestehen keine Einschränkungen. Für Angebote oder Auskünfte über ortsansässige Firmen, steht der Gaststättenpächter gerne zur Verfügung.
Kosten:
Miete
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Die Hallenmiete berechnet sich pro Tag: |
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Nebenkosten
Die Berechnung der Nebenkosten erfolgt nach dem abgelesenen Verbrauch:
| Strom kWh: |
0,3500 EUR pro Einheit |
| Halle Gas m³: |
0,850 EUR pro Einheit |
| Festsaal Gas kWh |
0,0850 EUR pro Einheit |
| Wasser m³: |
4,- EUR pro Einheit |
Reinigung
Die Endreinigung hat durch den Mieter zu erfolgen. Für die benötigten Reinigungsmittel, etc. sorgt der Mieter selbst. Die Abnahme erfolgt durch den Gaststättenpächter.
Die Endreinigung bei besenreinen Räumen kann auch durch Verpächter erfolgen. Benutztes Geschirr und Gläser sind hiervon grundsätzlich ausgenommen.
Hausmeistertätigkeit
Sofern der Gaststättenpächter für weitere Hausmeistertätigkeiten benötigt wird oder er mit dem Schließgang zum Veranstaltungsende beauftragt wird, entstehen weitere Kosten, die mit dem Gaststättenpächter auszuhandeln sind. Vermietungen der Halle erfolgen nur mit Hausmeisterbetreuung.
Merkblatt
(Bestandteil der Nutzungsgenehmigung für die Bürgerhalle PELKUM)
Der Mieter ist verpflichtet,
- den Anordnungen des Beauftragten der ARGE unbedingt Folge zu leisten.
- überlassene Räume, Anlagen und Inventar pfleglich zu behandeln.
- alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und sich mit den Brand- und Rettungsplänen vertraut zu machen. Insbesondere sind die Rolläden zu öffnen und die Fluchtwege frei zu halten.
- jede Beschädigung unverzüglich, spätestens im Anschluss an die Veranstaltung dem Beauftragten der ARGE mitzuteilen.
- die Räume und Anlagen sauber zu übergeben.
- das Inventar zu ordnen, wie es übernommen wurde.
- das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit zu beachten.
- jede Veranstaltung, bei der Musik gespielt werden soll, vorher rechtzeitig bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) anzumelden.
- von ihm/ihr oder Dritten eingebrachte Gegenstände nach der Veranstaltung unverzüglich aus den Räumen oder Anlagen zu entfernen.
- die Hallenordnung einzuhalten.
- alle behördlich erforderlichen Genehmigungen auf eigene Kosten selbst einzuholen.
- bei Musikaufführungen die Vorschriften des Landesimmissionsschutzgesetzes zu beachten. Die Außentüren sind dann ggf. geschlossen zu halten (ab 22 Uhr grundsätzlich, sofern 35 dB(A) überschritten werden). Falls, durch übermäßige Lautstärke Beschwerden von Anwohnern zu befürchten sind, ist der Verpächter bzw. Hausmeister berechtigt, geeignete Mittel einzuleiten.
- dafür zu sorgen, dass nur die vorgeschriebenen Parkflächen von Kraftfahrzeugen benutzt werden. Parkflächen für Kraftfahrzeuge sind
a) an der West- und an der Nordseite der Bürgerhalle b) auf dem Pelkumer Platz Auf den Straßen: Kamener Straße, Am Pelkumer Bach und An der Bürgerhalle dürfen keine Fahrzeuge von Besuchern der Bürgerhalle angestellt werden.
Wichtig!
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn, seinen Beauftragten, die Veranstaltungsbesucher oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Benutzung der Bürgerhalle Pelkum entstehen. Die ARGE ist berechtigt, entstandene Schäden auf Kosten des Mieters zu beseitigen oder beseitigen zu lassen.
Der Mieter stellt die ARGE von allen Ansprüchen frei, die von ihm oder Dritten einschließlich der Veranstaltungsbesucher anlässlich der Benutzung der Bürgerhalle PELKUM gemacht werden können, es sei denn, dass der Mieter ein Verschulden der ARGE nachweist.
Bei nicht rechtsfähigen Personengruppen haftet der Antragsteller persönlich. Mehrere Ersatzpflichtige haften als Gesamtschuldner.
Die ARGE übernimmt keine Haftung für die von dem Mieter oder Dritten eingebrachten Gegenstände einschl. der Garderobe.
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